AWO Kreisverband Frankfurt am Main e.V.

Professionelle Unterstützung ohne Vorverurteilung

Unser Angebot

Gerade Frauen* kämpfen oft mit Scham, Schuldgefühlen und Stigmatisierung. Wir bieten ihnen professionelle Unterstützung, ausgelegt auf ihre individuellen Bedürfnisse.

Arbeitsbereiche

Begleitung vor, während und nach der Haft

Vorliegen einer Anzeige oder eines Strafbefehls

Wir begleiten Frauen bereits bei Vorliegen einer Anzeige oder eines Strafbefehls und unterstützen sie im Umgang mit Justizbehörden. Dazu gehören die gemeinsame Bearbeitung behördlicher und gerichtlicher Post, die Formulierung von Schreiben sowie die Begleitung zu Terminen, u. a. bei Gerichten oder Behörden. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Vermittlung rechtlicher Hilfsangebote, der Suche nach anwaltlicher Vertretung sowie geeigneten Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Klärung der finanziellen Situation. Gemeinsam mit den Frauen verschaffen wir einen Überblick über vorhandene finanzielle Mittel und erarbeiten realistische Lösungen, etwa in Form von Ratenzahlungsvereinbarungen. Durch diese frühzeitige und individuelle Unterstützung verfolgen wir das Ziel, eine Inhaftierung nach Möglichkeit zu vermeiden und tragfähige Perspektiven zu entwickeln.

Vorliegen eines Haftbefehls

Ist ein Haftbefehl bereits ergangen und ein Haftantritt absehbar, begleiten wir die Frauen im weiteren Verlauf und unterstützen sie bei den notwendigen Vorbereitungen. Gemeinsam klären wir, welche organisatorischen, persönlichen und sozialen Maßnahmen vor der Inhaftierung erforderlich sind, und bereiten die Frauen auf die Zeit in Haft vor. Sofern gewünscht, beziehen wir auch Angehörige in den Beratungsprozess ein und unterstützen sie dabei, sich auf die bevorstehende Situation einzustellen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Inhaftierung frühzeitig aufzufangen und sowohl die Frauen als auch ihr persönliches Umfeld bestmöglich auf die Haftzeit vorzubereiten.

Täterinnenarbeit

Wenn wir von straffälligen Frauen sprechen, geht es meist um Delikte von Diebstahl oder Betrug. Aber es gibt natürlich auch einen Anteil von gewalttätigen Frauen – kurz: Täterinnen.

Der große Unterschied zu männlichen (Gewalt-) Tätern besteht darin, dass Frauen anders in ihren Straftaten vorgehen und andere Hintergründe zur Entwicklung einer Gewaltbereitschaft geführt haben. Oft hat dieser Hintergrund mit negativen Erfahrungen im Bezug auf Männer zu tun. Als Beispiel: Oft werden Frauen ihren Beziehungspartnern gegenüber gewalttätig. Statistisch belegt geht dieser Straftat aber meistens eine jahrelang erfahrene häusliche Gewalt voran, die leider nicht angezeigt wurde oder nicht nachweisbar war/ ernstgenommen wurde.

Um diese spezielle Deliktstruktur bearbeiten zu können und präventiv zu wirken, bedarf es einer geschlechtsspezifischen Herangehensweise. In Hessen ist dies den meisten Frauen aber verwehrt, da es einfach keine Institutionen gibt, die die Arbeit mit Täterinnen anbieten.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch Täterinnen die Möglichkeit bekommen, ihre eigene Täterschaft zu bearbeiten und einen neuen Weg einzuschlagen, in dem wir genau dieser Zielgruppe psychosoziale Beratung anbieten.

Psychosoziale Beratung

Neben der rechtlichen Begleitung steht die psychische Stabilisierung im Mittelpunkt. Viele unserer Klientinnen erleben massive Belastungen durch den Justizkontakt – unsere psychosoziale Beratung hilft, diese zu bewältigen und Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen.

Beratung von Frauen in Haft

Haft bedeutet nicht Bruch mit der Außenwelt. Wir bleiben in Kontakt – per Post, über den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt oder durch persönliche Besuche innerhalb der JVA. Ob einfache Dinge wie Literaturrecherche zu bestimmten Themen, Unterstützung bei der Vermittlung von Anwält:innen oder Kontaktaufnahme zum zuständigen Sozialdienst: Wir sorgen dafür, dass wichtige Anliegen nicht untergehen.

Schon Wochen vor der Entlassung beginnen wir mit der Planung eines reibungslosen Übergangs. Im Namen unserer Klientinnen kontaktieren wir Unterkünfte, Substitutionspraxen, weitere Beratungsstellen, Jobcenter oder Bürgerämter – kurz: alle Stellen, die für einen Neustart entscheidend sind.

Übergangsmanagement in der JVA Frankfurt III

Das Angebot richtet sich an erwachsene Frauen, die in der JVA III Frankfurt Preungesheim inhaftiert sind. Zielgruppe sind inhaftierte Frauen mit besonderem Hilfebedarf, die ohne staatliche Unterstützung und sozialarbeiterische Nachsorge (z.B. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden.

Mit dem Übergangsmanagement soll ein flexibles Hilfesystem entwickelt werden, das bisherige Einzelmaßnahmen zu einem wirksamen Resozialisierungskonzept zusammenführt. Das Übergangsmanagement strebt eine optimale Verzahnung der Hilfen im Vollzug mit den Unterstützungssystemen nach der Entlassung an.

Übergang von Haft in Freiheit

„Das Schlimmste am Gefängnis ist die Entlassung“, ist eine geläufige Aussage von Menschen in Haft. Wir unterstützen Frauen im Übergang von Haft in Freiheit. Am Tag der Entlassung stehen wir vor dem Tor und begleiten sie.

Psychosoziale Beratung

Straffälligkeit geht oft einher mit Krisen, Ängsten, Depressionen, Situationen der Überlastung und Überforderung. Inhaftierung und Entlassung sind einschneidende Erlebnisse und beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit und Lebenssituation. Wir unterstützen mit konkreten Beratungsangeboten und besuchen Frauen auch regelmäßig in Haft um die Haftzeit zu begleiten und die Entlassung vorzubereiten.

Wir bieten:

  • Langfristige Begleitung auch nach der Haft

  • Unterstützung für Mütter und Kinder

  • Lebens- und Konfliktberatung

  • Kontaktaufnahme zu Angehörigen

Unterstützung und Begleitung

Unser Team begleitet Frauen, die im Umgang mit Ämtern und Behörden Hilfe brauchen – z.B.

  • beim Beantragen von Sozialleistungen

  • durch Begleitung bei Behördengängen

  • durch Zusammenarbeit mit Rechts- und Schuldnerberater*innen

  • beim Wiederbeschaffen von verloren gegangenen Unterlagen (Personalausweis, Zeugnisse,..)

  • bei Terminen mit der Bewährungs- oder Gerichtshilfe, Führungsaufsicht etc.

  • bei Gerichtsverhandlungen und Anhörungen

  • u.v.m.

Unterstützung für Mütter und ihre Kinder

Unser besonderes Anliegen ist es, Mütter und Kinder zu unterstützen, um ihre Beziehung während und nach einer Inhaftierung zu erhalten.

Unser Angebot umfasst die allgemeine psychosoziale Beratung zur Stabilisierung der persönlichen und familiären Situation. Dabei unterstützen wir Frauen unter anderem dabei, ihre Handlungskompetenzen als Frauen und Mütter zu stärken und weiterzuentwickeln. Wir begleiten sie bei allen existenziellen Fragen und Herausforderungen – beispielsweise im Umgang mit Behörden, bei gesundheitlichen Anliegen oder bei Sorgerechtsfragen.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei immer auf den Bedürfnissen und der Lebenssituation der Kinder. Gemeinsam mit den Müttern klären wir, welche Unterstützung die Kinder benötigen und welche Angelegenheiten während der Inhaftierung geregelt werden müssen.

Bei einer bevorstehenden Inhaftierung vermitteln wir den Kontakt zu einem Mutter-Kind-Heim. Auch während der Haft begleiten wir Mütter und ihre Kinder und unterstützen sie dabei, den gemeinsamen Prozess zu bewältigen – unabhängig davon, ob sie im Mutter-Kind-Heim zusammenleben oder während der Haft getrennt voneinander sind.

Nach der Haftentlassung können wir zwei Übergangswohnungen speziell für Mütter mit Kindern anbieten. Damit schaffen wir eine Möglichkeit, nach der Haft gemeinsam neu anzufangen und schrittweise wieder ein selbstständiges Leben aufzubauen.

Außerdem arbeiten wir mit verschiedenen Einrichtungen und Angeboten für Kinder in schwierigen Lebenssituationen zusammen. Dazu gehören etwa Ferienfreizeiten oder die Vermittlung von Weihnachtsgeschenken für Frankfurter Kinder.Unser spezielles Anliegen ist es, Müttern und Kindern zu helfen, dass ihre Beziehung trotz Straffälligkeit bestehen bleiben kann.

Übergangswohnungen

Wenn eine Haftstrafe endet, stellt sich für viele Frauen die Frage: Wo geht es hin? Oft fehlen eine eigene Wohnung, ein geregelter Alltag oder ein verlässliches soziales Umfeld. Genau hier setzt unsere Anlaufstelle an. Wir bieten insgesamt fünf Übergangswohnungen in Frankfurt und Offenbach: eine Zweier-Wohngemeinschaft, zwei Einzelappartements sowie zwei Wohnungen, die ausschließlich für Mütter mit Kindern vorgesehen sind.

Idealerweise nehmen die Frauen bereits einige Wochen oder Monate vor ihrer Haftentlassung Kontakt zu uns auf. Sie können sich direkt an uns wenden. Auch Sozialdienste oder Angehörige können den Kontakt herstellen. Nach Möglichkeit vereinbaren wir ein persönliches Kennlerntreffen.

Unser Angebot richtet sich nicht ausschließlich an Frauen, die in der Justizvollzugsanstalt III Frankfurt am Main inhaftiert sind, sondern auch an Frauen aus anderen Justizvollzugsanstalten. In der Vergangenheit konnten wir bereits mehrfach Frauen aus anderen Bundesländern in eine unserer Wohnungen aufnehmen.

Die Mietdauer ist zunächst auf sechs Monate begrenzt. Während dieser Zeit wird jede Frau von einer Sozialarbeiterin begleitet. In der Regel finden alle zwei Wochen persönliche Gespräche statt. Wir setzen dabei ein gewisses Maß an Selbstständigkeit voraus. Gleichzeitig stehen wir mit unserem Beratungsangebot zur Seite und wünschen uns die Bereitschaft, Unterstützung anzunehmen und aktiv an den nächsten Schritt zu arbeiten.

Damit schließen wir eine wichtige Lücke: Für Frauen nach einer Haftstrafe gibt es nur wenige geeignete Angebote. Mit unseren Übergangswohnungen schaffen wir einen sicheren Ort, an dem Frauen nach der Haft ankommen und wieder Fuß fassen können.

Unser Ziel ist klar: Jede Frau soll langfristig eine eigene Wohnung, ein geregeltes Einkommen und eine selbstständige Tagesstruktur haben. Gleichzeitig möchten wir dazu beitragen, eine erneute Straffälligkeit zu verhindern.

Auf Wunsch arbeiten wir eng mit Jugendämtern, Behörden und Angehörigen zusammen. Auch nach dem Auszug endet die Begleitung nicht. Unser Beratungsangebot steht den Frauen selbstverständlich weiterhin offen. Viele Frauen melden sich noch Jahre später bei uns, um von ihrem Neustart zu erzählen.

Beratung von Angehörigen

„Ich habe nichts falsch gemacht, trotzdem werde ich bestraft“

Menschen, die wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden, werden durch die Haft in eine neue Realität gerissen. Persönliche Einschränkungen, Entzug von Freiheiten, Beschränkung der persönlichen Kontakte, die Stigmatisierung, kriminell zu sein, … für die Betroffenen ändert sich das Leben von heute auf morgen.

Selbiges gilt aber auch für die Angehörigen. Leider werden diese im System oft übersehen.

Sie bleiben oft mit vielen offenen Fragen zurück. Diese reichen von der Frage nach der Existenzsicherung bis hin zur Unterstützung der Inhaftierten. Wir beraten in diesen Fällen gerne und schauen gemeinsam, welche Schritte notwendig sind oder suchen die richtigen Ansprechpartner.

Deswegen möchten wir, von der Anlaufstelle der AWO, auch Ihnen die Möglichkeit geben, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zusammen können wir Ihre nächsten Schritte planen und evtl. Ansprechpartner vermitteln.

Wir lassen Sie nicht alleine.

Wer wir sind?

Das Team der Anlaufstelle stellt sich vor

Jana Thumulla
Sozialarbeiterin in Bereich der Übergangswohnungen, des Übergangsmanagements und der Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen

Lisa Block
Sozialarbeiterin in Bereich der Übergangswohnungen, des Übergangsmanagements und der Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen

Amina Pittner
Teamleitung

Rosa Moqaddami
Duale Studentin

Maike O´Reilly
Sozialarbeiterin in Bereich der Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen (derzeit in Elternzeit)

Im Bild v.l.n.r.

Das vierköpfige Team der Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen im Garten.

Vertrauen

Unsere Zahlen im Jahr 2025 – Vertrauen durch gelebte Praxis

Im Jahr 2025 hat das Team der Anlaufstelle 81 Frauen auf ihrem Weg in ein straffreies Leben begleitet. Diese Zahl spiegelt nicht nur Reichweite wider, sondern die Tiefe unserer Begleitung:

Unterstützungsform

Anzahl

Dauerhaft an die Beratungsstelle angebundene Frauen

22

Teilnehmerinnen des Übergangsmanagements

40

Kurzzeitbegleitungen und -beratungen (unter 5 Gesprächen)

19

Übergangswohnungen belegt

8 Bewohnerinnen

Übergangswohnungen insgesamt verfügbar

5 Wohnungen

Betreute Mütter

8

Davon betroffene minderjährige Kinder

16

Diese Zahlen zeigen: Wir sind kein abstraktes Angebot, sondern eine lebendige Anlaufstelle mit nachhaltigem Wirkungsbereich.

Weiterentwicklung

Neue Wege und Projekte – Qualität sichern, Zukunft gestalten

Das Jahr 2025 stand unter dem Motto „Neue Wege und Projekte für die Anlaufstelle". Unser Ziel war die konzeptionelle Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beratungsstelle, um auch in Zukunft die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen.

Ehrenamtliches Netzwerk: Wir haben unsere Zusammenarbeit mit dem Team Aktiv der AWO verstärkt. Daraufhin konnte eine Ehrenamtliche gewonnen werden, die Frauen bei zeit- und energieaufwändigen Tätigkeiten unterstützt – etwa der Wohnungssuche oder dem Sortieren von Unterlagen.

Für Fachkolleg*innen

Warum andere Einrichtungen uns kennen sollten

Für Kolleg:innen aus anderen Beratungsstellen, Sozialdiensten der JVA, Justizbehörden und Angehörige gelten wir als vertrauensvoller Kooperationspartner. Unsere Stärke liegt darin, dass wir:

Icon: Uhr

Kontinuität gewährleisten

Von der ersten Anfrage bis lange nach der Entlassung

Icon: zwei verbundene Punkte

Schnittstellen überwinden

Zwischen Justiz, Gesundheitswesen, Wohnhilfen und Sozialsystemen

Icon: Person

Frauenzentriert arbeiten

Jede Entscheidung wird gemeinsam mit der betroffenen Frau getroffen

Icon: Überblick

Den Blick aufs Ganze haben

Inklusive der Kinder und Familien, die mitbetroffen sind

Icon: Schloss

Diskretion und Seriosität leben

Unsere Arbeit basiert auf Verschwiegenheit und Respekt

Für Angehörige

Sie wissen oft nicht, wohin mit ihren Fragen. Wir sind eine neutrale, professionelle Instanz, die entlastet und Orientierung bietet.

Unsere Haltung

Vertrauen entsteht durch Beständigkeit

Unsere Arbeit lebt von Beziehungen. Nicht von einem Fall, sondern vom kontinuierlichen Prozess. Von Frauen, die uns vertrauen – weil wir da waren, als niemand sonst mehr da war. Weil wir nicht urteilen, sondern handeln. Weil wir nicht loslassen, auch wenn der Weg steinig ist. Und weil wir wissen: Hinter vielen straffälligen Frau stehen Kinder, die eine verlässliche Mutter brauchen.

Wenn Sie selbst betroffen sind, eine Angehörige haben, im sozialen Bereich arbeiten oder einfach wissen möchten, welche Unterstützung möglich ist – kommen Sie auf uns zu. Jede Anfrage bleibt vertraulich. Jedes Gespräch ist ein Schritt zurück in Selbstbestimmung.

81 Frauen und 16 Kinder im Jahr 2025. Jede einzelne davon mit einem eigenen Weg. Und wir gehen diesen Weg gemeinsam.

Was wir zusätzlich möglich machen

Projekte

Das Projekt Apropos Kultur ermöglicht unseren Klientinnen die gemeinsame Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Die Eintrittsgelder werden aus Spenden finanziert, die Teilnehmerinnen zahlen lediglich einen geringen Anteil in Höhe von 2-5 Euro. Begleitet wird das Projekt von einer Ehrenamtlichen. Circa alle sechs Monate treffen sich alle Teilnehmerinnen des Projekts und besprechen gemeinsam, welche Aktivitäten sie gerne unternehmen möchten. Viele Frauen berichten, dass sie durch Apropos Kultur erstmals eine Oper oder ein Theater besucht haben. Für sie wertvoll ist aber vor allem das Zusammensein mit anderen und die Aktivität in einer Gruppe aus Gleichgesinnten.

Frauen stehen nach ihrer Haftentlassung vor einer Vielzahl bürokratischer, psychischer und sozialer Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Sozialleistungen und die Sicherung der eigenen finanziellen und sozialen Existenz. Gleichzeitig können psychische Belastungen, etwa durch soziale Isolation, Scham- und Schuldgefühle, die Reintegration in die Gesellschaft zusätzlich erschweren.

Das Fehlen eines Handys verschärft diese Belastungen und behindert die Frauen auf ihrem straffreien neuen Lebensweg.

Ziel des Projekts ist es, ausrangierte mobile Endgeräte – insbesondere Mobiltelefone und zugehörige Netzteile – auf Spendenbasis von Privatpersonen zu sammeln. Die gespendeten Geräte werden anschließend fachgerecht geprüft, professionell aufbereitet, gereinigt und für eine weitere Nutzung vorbereitet.

Die funktionsfähigen Geräte sollen anschließend bedürftigen Frauen nach ihrer Haftentlassung zur Verfügung gestellt werden, die sozialpädagogisch an die Anlaufstelle angebunden sind und über kein eigenes bzw. kein funktionsfähiges Mobiltelefon verfügen.

Junge Frau formt mit beiden Händen ein Herz.

Die finanziellen Herausforderungen unserer Klientinnen sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem die Wartezeit auf die Bewilligung von Sozialleistungen nach der Haftentlassung, bestehende Schulden sowie die finanzielle Unterstützung von Angehörigen. Insbesondere in der ersten Zeit nach der Haftentlassung entstehen häufig Ausgaben, die die Frauen aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation nicht selbst tragen können.

Um die Klientinnen in dieser Übergangsphase zu unterstützen, haben wir – unter anderem mit Hilfe des Gefangenenhilfevereins – die Möglichkeit, aus einem „Notgroschen“ besondere und dringend benötigte Ausgaben zu finanzieren. Dazu können beispielsweise eine Fahrkarte für den Weg nach Hause, Handtücher, die nach der Haft nicht vorhanden sind, oder ein Paar notwendige Schuhe gehören.

Darüber hinaus halten wir stets einen Vorrat an grundlegenden Lebensmitteln und Hygieneartikeln bereit, die unsere Klientinnen bei Bedarf erhalten können. Auf diese Weise möchten wir dazu beitragen, die unmittelbare finanzielle Not nach der Haftentlassung abzufedern und den Frauen* einen möglichst stabilen Start in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Hand steckt ein Herz aus Filz in eine Spendenbox.

Mit dem Projekt „Brücken in Arbeit“ entwickelt die Anlaufstelle derzeit ein neues Angebot, das straffällig gewordene Frauen auf ihrem Weg in Beschäftigung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt. Dabei steht ein ganzheitlicher Ansatz im Mittelpunkt, der Arbeit als wichtigen Baustein für Stabilisierung, gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Resozialisierung begreift.

Das Projekt setzt auf niedrigschwellige Beschäftigungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, bspw. durch Minijobs, ehrenamtliche Tätigkeiten und Sozialstunden. Ziel ist es, Frauen in schwierigen Lebensphasen eine sinnstiftende Tagesstruktur zu bieten, sie ressourcenorientiert zu begleiten und ihre beruflichen Perspektiven zu stärken. Hierfür übernimmt die Anlaufstelle eine koordinierende und vermittelnde Rolle und baut ein Netzwerk mit Personaldienstleistungsunternehmen, sozialen Einrichtungen sowie Einsatzstellen für Sozialstunden auf, um den Zugang zu passenden Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten zu erleichtern. Langfristig soll das Projekt die beruflichen Perspektiven der Frauen verbessern und Rückfällen vorbeugen. Die Umsetzung ist vorbehaltlich der weiteren Planungs- und Ressourcenentwicklung für 2026 vorgesehen.

Junge Frau mit Headset an einem Beratungsplatz.

Die Kleiderkammer ist Teil unseres Unterstützungsangebots für unsere Klientinnen. Dank zahlreicher Kleiderspenden bieten wir eine vielfältige Auswahl an Damenbekleidung und Accessoires. Je nach Spendenaufkommen sind gelegentlich auch Kleidungsstücke für Kinder erhältlich. Mit der Kleiderkammer unterstützen wir unsere Klientinnen in unterschiedlichen Bedarfslagen und fördern gleichzeitig einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.

Kleiderstube des AWO Ortsvereins Bahnhof-Gutleut mit Rundständer voller Blusen, Hüten auf Puppenköpfen und Taschen

Manchmal ist die Gemeinschaft wichtiger als alle Ratschläge. Deshalb veranstalten wir regelmäßig das Frauencafé in unserer Anlaufstelle – ein Angebot, bei dem sich straffällig gewordene Frauen einfach begegnen können. Hier sollen sie sich nicht allein fühlen, sondern im Austausch mit anderen Stärkung und Verständnis finden.

Bei unseren Treffen wechseln sich verschiedene Schwerpunkte ab. Mal liegt der Fokus auf konkreten Themen wie Leistungsberatung oder Finanzplanung, dann wieder steht ein lockereres Gespräch im Mittelpunkt. Wir backen zusammen, spielen oder verbringen einfach Zeit miteinander – denn auch das gehört zum Neuanfang dazu.

Das Frauencafé ist freiwillig und dient dem offenen Austausch. Es soll vor allem eins erreichen: dass Frauen, die oft gesellschaftlich isoliert sind, wieder Kontakt zu anderen finden. Viele wissen nach ihrer Haftzeit nicht, wohin sie gehen können – beim Café öffnen sich Türen, die sonst verschlossen bleiben würden.

Wer möchte, kann jederzeit teilnehmen. Und wer kommt, findet eine Gruppe von Frauen, die Ähnliches erlebt haben und einander verstehen. Das ist mehr als nur ein Kaffeetrinken – es ist ein Ort der gegenseitigen Unterstützung und der Hoffnung auf gemeinsame Neuanfänge.

Grundlagen

Richtlinien unserer Arbeit

Als Beratungsangebot von Frauen* für Frauen* nimmt die Anlaufstelle geschlechtsspezifische Dynamiken und Besonderheiten von straffällig gewordenen Frauen in den Blick. Die Arbeit beruht auf der Überzeugung, dass Delinquenz vor dem Hintergrund geschlechtsspezifischer Lebenswelten und Sozialisation zu begreifen ist. Die Lebenssituation von straffällig gewordenen Frauen* ist geprägt von Armut, sozialer Benachteiligung oft als Alleinerziehende, schlechten Bildungschancen, Gewalterfahrung und sozialer Ausgrenzung. Kriminalität dient hier oft als dysfunktionale Bewältigungsstrategie.

Die Arbeit der Anlaufstelle orientiert sich am Menschenbild der Humanistischen Psychologie und basiert auf der Entwicklungsfähigkeit eines jeden Menschen. Anerkennung, Wertschätzung, Selbstbestimmung und die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Hilfesuchenden stehen im Vordergrund des Handelns. Sie versteht Straffälligkeit als Ausdruck einer Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen und persönlichen Bedingungen, individuellem Verhalten und sozialen Einflüssen. Die Arbeit orientiert sich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Hilfesuchenden im jeweiligen Einzelfall. Gemeinsam mit den Betroffenen werden individuelle Hilfsangebote unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen entwickelt (Ressourcenorientierung).

Die Anlaufstelle arbeitet nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Sie übernimmt prinzipiell keine Kontroll- und Ermittlungsaufgaben. Die Beratung beschränkt sich nicht auf einzelne Bereiche des Lebens der Adressatinnen, sondern strebt Veränderungen, Lern- und Entwicklungsprozesse in allen Lebensbereichen an.

Ziel ist es, die Eigeninitiative nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern, damit persönliche Lebenskonzepte und Lebensmodelle von den Adressatinnen gefunden und realisiert werden können.

Die Anlaufstelle beteiligt sich an verschiedenen Facharbeitskreisen:

  • Auf kommunaler Ebene nehmen wir am Facharbeitskreis Frauen und Wohnen der Stadt Frankfurt, am AK Straffälligenhilfe und am AK Migration teil.

  • Im Landesverbund vertreten wir die Anliegen der Anlaufstelle im Trägertreffen des Arbeitskreis Übergangsmanagement dem Landeszusammenschlusses der Straffälligenhilfe.

  • Auf Bundesebene sind wir in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe (BAG-S) im Fachausschuss Frauen, genauso wie im AK Straffälligenhilfe der bundesweiten AWO vertreten.

Wer unsere Arbeit möglich macht

Geldgeber/Förderer

Trotz der bestehenden Zuwendungen durch die Stadt Frankfurt, dem Regierungspräsidium Gießen und dem Hessischen Ministerium der Justiz kann der aktuelle Umfang der Arbeit nur durch die Eigenmittel des AWO Kreisverband Frankfurt am Main e. V. aufrecht erhalten werden.

Die Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen verfügt über einen sehr engagierten Förderverein, der unsere Arbeit ideell, politisch und finanziell unterstützt. Dadurch konnten verschiedene Projekte überhaupt erst realisiert werden. Er fördert die Arbeit im Alltag durch das Einwerben von Spenden und wirkt als Lobby in Politik und Gesellschaft. Der Verein trägt maßgeblich dazu bei, die Qualität der geleisteten Arbeit, trotz der schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen, durch finanzielle Unterstützung zu sichern.

Vorsitzende des Fördervereins sind:

  • Petra Rossbrey, Vorsitzende des Präsidiums AWO Kreisverband Frankfurt am Main e. V.

  • Renate Wolter-Brandecker, Politikerin (SPD)

Zudem verfügt der Förderverein über ein Kuratorium, das den Vereinsvorstand berät und zusätzliche Impulse setzt. Das Kuratorium ist interdisziplinär besetzt und versammelt Menschen aus Politik, Verbänden, Kirchen und Wissenschaft.

Mitglieder:innen im Kuratorium sind:

  • Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Juristin und Politikerin (SPD)

  • Nancy Faeser, MdB (SPD)

  • Ulrike Holler, Journalistin

  • Rupert von Plottnitz, Jurist und Politiker (Bündnis 90 Die GRÜNEN)

  • Helga Cremer-Schäfer, Kriminologin

  • Verena Schlossarek, Diakonie Frankfurt und Offenbach

  • Sigrun Stosius, Vorstand der Metzler-Stiftung

  • Bruder Paulus Terwitte, Ordenspriester und Journalist

Wir danken ausdrücklich unseren Förder:innen:

  • Der Stadt Frankfurt am Main

  • Dem Hessischen Ministerium der Justiz

  • Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

  • Der Metzler-Stiftung

  • Dem Förderverein der Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen

  • Dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.V.

  • Dem Gefangenenhilfeverein e.V.

So erreichen Sie uns

Kontakt

Mainkurstraße 35

60385 Frankfurt am Main

Unsere Öffnungszeiten

Mo-Do: 09:00 – 16:00

Fr 09:00 – 14:00

Spendenkonto

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IBAN: DE66 5502 0500 0006 6012 00

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